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   KG, 17.08.1976 - 1 W 3039/76   

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KG, 17.08.1976 - 1 W 3039/76 (https://dejure.org/1976,1213)
KG, Entscheidung vom 17.08.1976 - 1 W 3039/76 (https://dejure.org/1976,1213)
KG, Entscheidung vom 17. August 1976 - 1 W 3039/76 (https://dejure.org/1976,1213)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1160
  • MDR 1977, 500
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70

    Besitzrechtsverhältnisse bei der GmbH u. Co. KG.

    Auszug aus KG, 17.08.1976 - 1 W 3039/76
    Dabei ist es unerheblich, ob-wie bei der juristischen Person - die OHG oder die KG selbst Besitz hat, den die Gesellschafter nur ausüben, oder ob die Gesellschafter selbst Besitz an den Gegenständen des Gesellschaftsvermögens haben (vgl. dazu BGHZ 57, 166 = NJW 1972, 43 m. w. Nachw.).

    Das ist selbst dann möglich, wenn der Besitz an den Gegenständen des Gesellschaftsvermögens einer KG nur denjenigen Gesellschaftern, die Geschäftsführungsbefugnisse haben, kraft ihrer Gesellschafterstellung zustehen sollte (vgl. BGHZ 57, 166 = NJW 1972, 43 m.w.Nachw.).

  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

    Auszug aus KG, 17.08.1976 - 1 W 3039/76
    Ebenso wie die Regelung des § 164 HGB abbedungen werden kann (vgl. BGHZ 17, 392 = NJW 1955, 1394; Schilling, in: Großkomm. z. HGB, 3. Aufl., § 164 Rdnr. 11), ist es aber auch möglich, einem Kommanditisten - ohne ihm die Geschäftsführungsbefugnis zu verleihen - zur Besorgung einzelner Gesellschaftsangelegenheiten die Wahrnehmung oder Ausübung des Besitzes an Gegenständen des Gesellschaftsvermögens zu überlassen.
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